RELAXO Ferienhäuser Rewal

Buchungs-, Aufenthalts- und Nutzungsordnung

Bitte lesen Sie diese Regeln vor der Buchung sorgfältig durch. Die Hausordnung regelt die Rechte und Pflichten der Gäste sowie die sichere Nutzung der Ferienhäuser, des beheizten Pools, der kostenlosen Fahrräder, der Feuerstelle und der Grills.

Check-in ab 16:00 Uhr
Check-out bis 11:00 Uhr
Nachtruhe 22:00–7:00 Uhr
Kaution 300 PLN, falls verlangt
Kautionsrückzahlung spätestens binnen 7 Tagen veranlasst
Wichtig: diese Hausordnung ist Bestandteil des Beherbergungsvertrags. Für den jeweiligen Aufenthalt gilt die Fassung, die dem Gast vor der Buchungsbestätigung zugänglich gemacht wurde.
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Allgemeine Bestimmungen

Grundlegende Regeln für den Aufenthalt in den RELAXO Ferienhäusern.

  1. Diese Hausordnung regelt Buchung, Beherbergung und Aufenthalt in den RELAXO Ferienhäusern, ul. Kasztanowa 18E, 72-344 Rewal, nachfolgend „Anlage“ genannt.
  2. Mit der Buchung bestätigt der Gast, dass er Gelegenheit hatte, die Hausordnung einzusehen, und deren Inhalt akzeptiert.
  3. Die buchende Person ist dafür verantwortlich, alle von der Buchung erfassten Personen und eingeladenen Besucher über diese Regeln zu informieren.
  4. Minderjährige dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson beherbergt werden, die für sie verantwortlich ist.
  5. Die Ferienhäuser werden nicht für Partys, Junggesellen- oder Junggesellinnenabschiede oder andere Veranstaltungen vermietet, die die Ruhe anderer Gäste beeinträchtigen können.
  6. Der Gast darf das Ferienhaus ohne vorherige Zustimmung des Vermieters weder untervermieten noch die Buchung übertragen oder das Haus Dritten überlassen.
  7. Die Zahl der im Ferienhaus anwesenden Personen darf weder die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenzahl noch die maximale Kapazität überschreiten.
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Buchung und Zahlung

Regeln zur Buchungsbestätigung und Bezahlung des Aufenthalts.

  1. Buchungen können über die Website, telefonisch, per E-Mail oder über ein externes Buchungsportal vorgenommen werden.
  2. Sofern Angebot oder Buchungsbestätigung nichts anderes bestimmen, ist zur Bestätigung des Aufenthalts ein Angeld im Sinne des polnischen Rechts in Höhe von 30 % des Unterkunftspreises erforderlich. Es ist innerhalb von 4 Stunden nach Übersendung der Zahlungsaufforderung zu zahlen.
  3. Bis zum Zahlungseingang oder zu einer eindeutigen Bestätigung durch den Vermieter kann der Termin unbestätigt bleiben.
  4. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist, kann die unbestätigte Buchung storniert und der Termin erneut angeboten werden.
  5. Der Restbetrag ist zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Termin, spätestens vor der Freigabe des Zugangs zu den Schlüsseln, zu zahlen.
  6. Preis, Leistungsumfang, Aufenthaltszeitraum und mögliche Zusatzkosten ergeben sich aus dem Angebot oder der Buchungsbestätigung.
  7. Bei einer Unterkunftsbuchung für einen bestimmten Tag oder Zeitraum besteht nicht das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht, das für bestimmte Fernabsatzverträge gilt. Maßgeblich sind die nachstehenden Stornierungsregeln.
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Stornierung und Terminänderung

Einheitliche Regeln zu Angeld und Buchungsänderungen.

  1. Eine Stornierung oder Bitte um Terminänderung muss per E-Mail oder in einer anderen Form übermittelt werden, die eine dauerhafte Speicherung des Inhalts ermöglicht.
  2. Bei einer Stornierung mindestens 14 Tage vor dem Anreisetag wird das gezahlte Angeld vollständig zurückerstattet.
  3. Bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor der Anreise oder bei Nichtanreise kann das Angeld einbehalten werden.
  4. Eine Terminänderung ist nur nach Verfügbarkeit und Bestätigung durch den Vermieter möglich. Preisunterschiede zwischen den Zeiträumen werden entsprechend ausgeglichen.
  5. Kann der Aufenthalt aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat, nicht stattfinden, werden die gezahlten Beträge nach den geltenden polnischen Vorschriften zum Angeld abgerechnet, sofern der Gast keinen Ersatztermin annimmt.
  6. Beruht die Nichterfüllung auf Umständen, die keine Partei zu vertreten hat, erfolgt die Abrechnung nach den geltenden Vorschriften und den individuellen Vereinbarungen der Parteien.
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Check-in und Check-out

Aufenthaltszeiten sowie Übergabe und Rückgabe der Schlüssel.

  1. Der Beherbergungstag beginnt am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 11:00 Uhr.
  2. Hinweise zum Zugang zum Ferienhaus und zum Schlüsseltresor werden dem Gast vor der Anreise zugesandt.
  3. Eine erhebliche verspätete Anreise ist dem Vermieter mitzuteilen. Ausbleibender Kontakt führt nicht automatisch zum Verlust einer bezahlten Buchung, kann jedoch die Unterstützung beim Check-in erschweren.
  4. Am Abreisetag sind die Schlüssel entsprechend der erhaltenen Anleitung zu hinterlegen und das Ferienhaus spätestens um 11:00 Uhr zu verlassen.
  5. Ein späterer Check-out ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.
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Nutzung der Ferienhäuser

Ordnung, Nachtruhe und sachgerechte Nutzung der Ausstattung.

  1. Die Ausstattung des Ferienhauses ist bestimmungsgemäß und entsprechend den Anweisungen zu benutzen.
  2. Auf der Anlage gilt Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr.
  3. In den Ferienhäusern ist das Rauchen von Zigaretten, E-Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen vollständig untersagt.
  4. Das Braten von Fisch ist in den Ferienhäusern wegen lang anhaltender und schwer entfernbarer Gerüche untersagt.
  5. Ein Verstoß gegen das Rauchverbot oder das Verbot, Fisch zu braten, kann zu einer Pauschale von 300 PLN für Ozonbehandlung und Geruchsbeseitigung führen. Übersteigen nachgewiesene Schäden oder Wiederherstellungskosten diesen Betrag, haftet der Gast bis zur Höhe des tatsächlichen Schadens.
  6. Gäste müssen eine grundlegende Ordnung einhalten, Abfälle trennen und Geschirr sowie Küchenausstattung in einem Zustand hinterlassen, der eine normale Reinigung ermöglicht.
  7. Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, die eine Spezialreinigung erfordert, können dem Gast die tatsächlichen und nachgewiesenen Zusatzreinigungskosten berechnet werden.
  8. Störungen, Beschädigungen oder fehlende Ausstattungsgegenstände sind unverzüglich nach Feststellung zu melden.
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Aufenthalt mit Haustieren

Haustiere sind ohne zusätzlichen Aufpreis willkommen.

  1. Der Aufenthalt mit einem Haustier ist kostenlos, sofern Angebot oder individuelle Vereinbarung nichts anderes bestimmen.
  2. Der Tierhalter haftet für das Verhalten des Tieres, verursachte Schäden und die Sauberkeit.
  3. Das Tier muss beaufsichtigt werden und darf die Erholung anderer Gäste nicht beeinträchtigen.
  4. Tierkot ist unverzüglich vom Gelände zu entfernen.
  5. Tiere dürfen den Poolbereich nicht betreten und nicht unbeaufsichtigt bleiben, wenn dadurch Schäden, Lärm oder Gefahren entstehen können.
  6. Die vollständige Einzäunung der Anlage entbindet den Tierhalter nicht von seiner Aufsichtspflicht.
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Sicherheit und Aufsicht über Kinder

Gemeinsame Verantwortung für einen sicheren Aufenthalt.

  1. Gäste müssen die Brandschutzregeln und Sicherheitsanweisungen beachten.
  2. In den Ferienhäusern dürfen keine explosiven, gefährlichen oder leicht entzündlichen Stoffe gelagert werden, ausgenommen Produkte für den üblichen touristischen Gebrauch.
  3. Kinder und betreuungsbedürftige Personen müssen ständig von einer verantwortlichen erwachsenen Person beaufsichtigt werden.
  4. Spielplatz, Schaukeln, Pool, Fahrräder, Sportfeld, Feuerstelle und Grills sind bestimmungsgemäß und mit der erforderlichen Vorsicht zu nutzen.
  5. Bei Gefahr für Leben oder Gesundheit ist die Notrufnummer 112 zu wählen und anschließend der Vermieter zu informieren.
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Rückzahlbare Kaution und Schadenshaftung

Klare Rückzahlungsfrist und Regeln für mögliche Abzüge.

  1. Ist in der Buchungsbestätigung eine Kaution vorgesehen, beträgt sie 300 PLN je gemietetem Ferienhaus.
  2. Die Kaution ist über den vom Vermieter mitgeteilten sicheren Zahlungslink spätestens innerhalb der in der Nachricht angegebenen Frist, grundsätzlich bis zum Tag vor der Anreise, zu zahlen.
  3. Fehlt die erforderliche Kaution, kann die Freigabe des Zugangs zum Ferienhaus bis zur Klärung oder Zahlung zurückgestellt werden.
  4. Nach dem Check-out werden Ferienhaus und Ausstattung innerhalb einer angemessenen Frist kontrolliert.
  5. Werden keine Schäden oder sonstigen Forderungen festgestellt, veranlasst der Vermieter die vollständige Rückzahlung der Kaution spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Check-out. Der tatsächliche Zahlungseingang kann von Bank oder Zahlungsdienstleister abhängen.
  6. Besteht ein Grund für einen Abzug, erhält der Gast Informationen über Grund und Höhe. Der unstreitige Teil der Kaution wird innerhalb derselben Frist zurückgezahlt.
  7. Von der Kaution dürfen tatsächliche und begründete Forderungen abgezogen werden, insbesondere für Beschädigungen, fehlende Ausstattung, Schlüsselverlust, außergewöhnliche Verschmutzung oder Kosten infolge eines Verstoßes gegen die Hausordnung.
  8. Übersteigt der Schaden die Kaution, haftet der Gast auch für den verbleibenden nachgewiesenen Betrag.
  9. Der Gast haftet ebenso für Schäden, die von Personen seiner Buchung, eingeladenen Besuchern oder von ihm betreuten Tieren verursacht werden.
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Regeln für die kostenlose Fahrradnutzung

Die Fahrräder sind eine zusätzliche kostenlose Leistung für Gäste.

  1. Die Fahrräder auf der Anlage werden ausschließlich aktuell beherbergten Gästen ohne zusätzliche Gebühr zur Verfügung gestellt.
  2. Die Zahl der Fahrräder ist begrenzt. Die Nutzung erfolgt nach Verfügbarkeit und ist kein garantierter Bestandteil der Buchung.
  3. Vor Fahrtbeginn muss der Nutzer den Grundzustand des Fahrrads prüfen, insbesondere Bremsen, Reifen, Lenker, Sattel und Beleuchtung. Mängel sind zu melden; ein defektes Fahrrad darf nicht benutzt werden.
  4. Der Nutzer wählt ein Fahrrad entsprechend Körpergröße, Fähigkeiten und Gesundheitszustand und benutzt es nach den geltenden Straßenverkehrsvorschriften.
  5. Das Tragen eines richtig eingestellten Schutzhelms wird empfohlen. Der Nutzer muss sicherstellen, dass er für Strecke und Tageszeit geeignete Ausrüstung besitzt.
  6. Minderjährige dürfen Fahrräder nur mit Zustimmung und unter Verantwortung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten benutzen. Kleine Kinder dürfen nur unter unmittelbarer Aufsicht eines Erwachsenen fahren.
  7. Personen unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss, der die sichere Fahrt beeinträchtigt, dürfen kein Fahrrad benutzen.
  8. Fahrräder dürfen nicht an nicht beherbergte Personen weitergegeben, für Extremsport genutzt, konstruktionswidrig belastet oder ungesichert zurückgelassen werden.
  9. Nach der Nutzung ist das Fahrrad an den festgelegten Ort zurückzubringen, zu sichern und unter Berücksichtigung normaler Abnutzung in unverschlechtertem Zustand zu hinterlassen.
  10. Der Nutzer haftet für Verlust oder Beschädigung infolge vorsätzlichen Handelns, grober Fahrlässigkeit oder regelwidriger Nutzung.
  11. Der Vermieter kann ein Fahrrad aus technischen, sicherheitsbezogenen oder Wartungsgründen vorübergehend außer Betrieb nehmen.
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Regeln für die Nutzung des beheizten Pools

Der Außenpool ist unbeaufsichtigt und ohne Rettungsschwimmer.

  1. Der Pool ist ausschließlich für beherbergte Gäste bestimmt und wird kostenlos bereitgestellt.
  2. Der Pool ist unbeaufsichtigt und verfügt über keinen ständig anwesenden Rettungsschwimmer. Jeder Nutzer muss besondere Vorsicht walten lassen.
  3. Der Pool ist planmäßig vom 1. Mai bis 30. September verfügbar. Der Zeitraum kann wegen Wetter, Temperatur, Wartung, Wasserqualität, Störung oder Sicherheitsgründen geändert werden.
  4. Die Wärmepumpe kann auf etwa 28 °C eingestellt sein; die tatsächliche Wassertemperatur hängt jedoch vom Wetter ab und wird nicht garantiert.
  5. Kinder, Nichtschwimmer und hilfsbedürftige Personen dürfen den Pool nur unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Person benutzen.
  6. Vor dem Betreten des Pools ist der Körper abzuspülen und von Verschmutzungen zu reinigen, die die Wasserqualität beeinträchtigen können.
  7. Laufen am Pool, Sprünge ins Wasser, Schubsen anderer Personen und gefährliche Spiele sind untersagt.
  8. Der Pool darf nicht mit Schuhen oder mit Glas, scharfen Gegenständen, Speisen, Getränken oder Ausrüstung betreten werden, die das Becken beschädigen kann.
  9. Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss dürfen den Pool nicht benutzen.
  10. Personen mit ansteckenden Krankheiten, sichtbaren Hautinfektionen, offenen Wunden oder einem Zustand, der das Wasser verunreinigen könnte, dürfen den Pool nicht benutzen.
  11. Tiere dürfen weder in den Pool noch in den unmittelbaren Bereich am Becken.
  12. Störungen, Verunreinigungen oder gefährliche Situationen sind sofort dem Vermieter zu melden; die Nutzung ist einzustellen.
  13. Der Vermieter kann den Pool aus technischen, hygienischen, wetterbedingten oder sicherheitsbezogenen Gründen vorübergehend schließen.
  14. Wer durch einen Regelverstoß eine Verschmutzung oder Beschädigung des Pools verursacht, haftet für die tatsächlichen und nachgewiesenen Wiederherstellungskosten.
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Regeln für die Nutzung von Feuerstelle und Grills

Regeln für den sicheren Umgang mit offenem Feuer.

  1. Feuerstelle und Grills sind ausschließlich für beherbergte Gäste bestimmt und dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen benutzt werden.
  2. Zum Anzünden dürfen Holz, Holzkohle oder dafür vorgesehene Briketts verwendet werden. Benzin, Spiritus und andere gefährliche Stoffe sind verboten.
  3. Abfälle, Kunststoff, Glas, Müll und Materialien, die giftige Stoffe freisetzen können, dürfen nicht verbrannt werden.
  4. Feuer darf nicht unbeaufsichtigt bleiben und muss nach der Nutzung vollständig gelöscht werden.
  5. Kinder dürfen sich nur unter unmittelbarer Aufsicht eines Erwachsenen an Feuerstelle oder Grill aufhalten.
  6. Bei starkem Wind, Trockenheit oder anderen Bedingungen mit erhöhter Brandgefahr dürfen Feuerstelle und Grill nicht benutzt werden.
  7. Heißes Fett, Asche und Zigarettenreste dürfen nicht auf Gras, Terrassen oder Holzflächen gegossen oder geschüttet werden.
  8. Grills und Bestandteile der Feuerstelle dürfen nicht von den vorgesehenen Plätzen entfernt werden.
  9. Der Platz ist sauber zu hinterlassen; Speisereste und Abfälle sind in die entsprechenden Behälter zu entsorgen.
  10. Der Vermieter kann die Nutzung von Feuer wegen Wetter, Brandschutzbestimmungen oder Sicherheitsgefahr vorübergehend untersagen.
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Haftung des Vermieters

Haftungsumfang nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

  1. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  2. Der Vermieter haftet nicht für Ereignisse, die ausschließlich auf Handlungen oder Unterlassungen des Gastes, von ihm beaufsichtigter Personen oder Dritter zurückzuführen sind, für die der Vermieter nicht verantwortlich ist.
  3. Der Vermieter haftet nicht für Folgen höherer Gewalt oder unabhängiger Ereignisse, die trotz angemessener Sorgfalt weder vorhersehbar noch vermeidbar waren.
  4. Gäste müssen ihre persönlichen Gegenstände angemessen sichern und Wertsachen nicht unbeaufsichtigt lassen.
  5. Diese Bestimmungen schließen oder beschränken die Haftung des Vermieters nicht, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich unzulässig wäre.
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Reklamationen und Streitbeilegung

Klare Meldemöglichkeit ohne Vorgabe eines Gerichts am Sitz des Vermieters.

  1. Mängel und Abweichungen am Ferienhaus oder an Leistungen sind möglichst schnell zu melden, damit sie noch während des Aufenthalts behoben werden können.
  2. Eine Reklamation kann unter buchung@relaxo-rewal.de eingereicht werden und sollte Buchungsdaten, eine Beschreibung des Sachverhalts und die gewünschte Lösung enthalten.
  3. Reklamationen werden ohne unnötige Verzögerung, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer vollständigen Meldung, bearbeitet.
  4. Die Parteien bemühen sich zunächst um eine einvernehmliche Lösung.
  5. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, kann der Streit dem nach den allgemein geltenden Vorschriften zuständigen Gericht vorgelegt werden. Die Hausordnung beschränkt keine gesetzlichen Verbraucherrechte.
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Schlussbestimmungen

Geltung der Regeln und Reaktion auf schwerwiegende Verstöße.

  1. Schwerwiegende oder wiederholte Regelverstöße, die Schaffung einer Gefahr oder erhebliche Störungen anderer Gäste können zu einer Aufforderung zur Unterlassung, einer Einschränkung der Nutzung bestimmter Einrichtungen und in extremen Fällen zur Beendigung des Aufenthalts führen.
  2. Die Beendigung des Aufenthalts aus vom Gast zu vertretenden Gründen beseitigt weder die Zahlungspflicht für in Anspruch genommene Leistungen noch die Haftung für verursachte Schäden. Eine mögliche Abrechnung des nicht genutzten Aufenthaltsanteils erfolgt nach dem Recht und den Umständen des Einzelfalls.
  3. Änderungen der Hausordnung gelten für Buchungen, die nach ihrer Veröffentlichung abgeschlossen werden. Aus Sicherheitsgründen notwendige Änderungen dürfe